Was bekommen Sie zum täglichen Leben?
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden Sie eigenverantwortlich.
Die Höhe der aktuellen Regelleistungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Personengruppe | Regelsatz / Sozialgeld (bis 31.12.2022) |
Bürgergeld (ab 01.01.2023) |
---|---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist | 449,00 Euro | 502,00 Euro |
Volljährige Partner | 404,00 Euro | 451,00 Euro |
Volljährige unter 25 Jahren, die keinen eigenen Haushalt führen | 360,00 Euro | 402,00 Euro |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 376,00 Euro | 420,00 Euro |
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 311,00 Euro | 348,00 Euro |
Kindern bis unter 6 Jahren | 285,00 Euro | 318,00 Euro |
Änderungen und Anpassungen der Regelbedarfe erfolgen jeweils zum 1. Januar eines Jahres und werden im Bundesgesetzblatt durch das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben. Wenn Sie laufend Leistungen erhalten, wird der Regelbedarf automatisch angepasst, ein gesonderter Antrag oder Widerspruch ist hierfür nicht erforderlich.