Was bekommen Sie zum täglichen Leben?

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden Sie eigenverantwortlich.

Die Höhe der aktuellen Regelleistungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Personengruppe Regelsatz / Sozialgeld
(bis 31.12.2022)
Bürgergeld
(ab 01.01.2023)
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist 449,00 Euro 502,00 Euro
Volljährige Partner 404,00 Euro 451,00 Euro
Volljährige unter 25 Jahren, die keinen eigenen Haushalt führen 360,00 Euro 402,00 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 376,00 Euro 420,00 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 311,00 Euro 348,00 Euro
Kindern bis unter 6 Jahren 285,00 Euro 318,00 Euro

Änderungen und Anpassungen der Regelbedarfe erfolgen jeweils zum 1. Januar eines Jahres und werden im Bundesgesetzblatt durch das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben. Wenn Sie laufend Leistungen erhalten, wird der Regelbedarf automatisch angepasst, ein gesonderter Antrag oder Widerspruch ist hierfür nicht erforderlich.