Allgemeines
Das Jobcenter Lübeck übernimmt die materielle Grundsicherung von Arbeitssuchenden und ihren Angehörigen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt oder den Unterhalt Ihrer Familie nicht selbst, z.B. durch Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit oder Einsatz von Vermögen/Einkommen, sicherstellen können.
Durch das Bürgergeld tragen wir die Kosten des Lebensunterhalts und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und sogenannte einmalige Leistungen bzw. Mehrbedarfe werden vom Jobcenter geregelt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nur möglich ist, wenn Ihre Bedarfsgemeinschaft den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig anderweitig sicherstellen kann. Leistungen nach dem SGB II sind nachrangig.
Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben.
Bitte beachten Sie, dass die finanziellen Leistungen im SGB II nicht - wie beim Arbeitslosengeld I, der früheren Arbeitslosenhilfe oder anderer Lohnersatzleistungen - in Bezug zu Ihrem letzten Einkommen stehen, sondern ausschließlich bedarfsbezogen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben berechnet werden.
Als zusätzliche Übersicht empfehlen wir die Broschüre „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, "Das Bürgergeld auf einen Blick - und in mehreren Sprachen" und die wichtigen Hinweise im Zusammenhang mit der Geltung des Merkblattes SGB II.