Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
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Seit dem 1. Juni 2022 können geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Antrag auf Grundsicherung (Bürgergeld) stellen. Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch das Jobcenter Lübeck.
Voraussetzung ist:
- Die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden.
- Die Person muss zwischen 15 und 65 Jahre plus zehn Monate alt und erwerbsfähig sein (für alle Menschen die vor dem 1. Juli 1956 geboren sind, besteht ein Anspruch auf ‚Leistung im Alter‘ gemäß SGB XII. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu vielen Förder- und Qualifizierungsangeboten, Integrationskursen, Weiterbildungen sowie den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Sie möchten einen Antrag stellen?
Kommen Sie möglichst früh morgens persönlich zum Jobcenter Lübeck, Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 bis 16:00 Uhr
Sie haben bereits einen Antrag gestellt und möchten nun eine Wohnung anmieten?
Eine vorherige Zustimmung zum Umzug ist erforderlich, wenn weiterhin die angemessenen Bedarfe der Unterkunft und eventuelle weitere Kosten (z.B. darlehensweise Übernahme der Mietkaution) übernommen werden sollen.
Bitte sprechen Sie während der Öffnungszeiten im nächstgelegenen Standort des Jobcenters Lübeck vor.
Sie haben ein anderes Anliegen?
Nutzen Sie unser Formular zur Terminanfrage oder jobcenter.digital.
Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung vom 20.05.22 der Hansestadt Lübeck
- Zum Verfahrensablauf in deutscher und ukrainischer Sprache
- Webseite der Bundesagentur für Arbeit: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine Допомога біженцям з України
- Webseite der Hansestadt Lübeck
- Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Zum Hilfeportal der Bundesregierung: germany4ukraine.de
- Zu Integrationskursen: BAMF-NAvI
- Wie kann ich Kindergeld beantragen? Hier geht es zu den Erklärvideos:
Kindergeldantrag Schritt-für-Schritt erklärt (Russisch)
Kindergeldantrag Schritt-für-Schritt erklärt (Ukrainisch)