Das Jobcenter Lübeck hat die elektronische Akte eingeführt

Pressemitteilung vom 07.03.2018

Das Jobcenter Lübeck hat die elektronische Akte (E-Akte) ab dem 5. und 6. März 2018 eingeführt. Durch die Digitalisierung wird der Kundenservice weiterhin verbessert: Nach einer Vorlaufzeit für das Einscannen von Schriftstücken von höchstens zwei Tagen sind die Schriftstücke auf dem Bildschirm abrufbar. So können telefonische und persönliche Anfragen einfacher und schneller beantwortet werden. Auch das Service Center kann jetzt fundierte und aktuelle Auskünfte z. B. zum Bearbeitungsstand eines Arbeitslosengeld II–Antrages erteilen.

Außerdem wird mit der Einführung umwelt- und ressourcenschonend agiert und das Arbeiten für die Mitarbeiter erleichtert.

Alle Anträge und Dokumente, die im Jobcenter ab jetzt per Post eingehen, werden eingescannt und elektronisch gespeichert. Der Datenschutz ist im Zuge der Digitalisierung selbstverständlich weiterhin sichergestellt.

Für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bedeutet das: "Es sollen ausschließlich Kopien eingereicht werden", so Joachim Tag, Geschäftsführer des Jobcenters Lübeck. "Das betrifft Arbeitsverträge, Mietverträge, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und andere wichtige Dokumente."

Die Originale sollen bei den Besitzern verbleiben, es sei denn, sie werden ausdrücklich angefordert. In diesem Fall werden sie umgehend wieder zurückgeschickt. Nach der Digitalisierung werden die Kopien 4 Wochen aufbewahrt und dann fachgerecht vernichtet.

Drei Monitore

Das Jobcenter Lübeck hat die elektronische Akte eingeführt