Freizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

Pressemitteilung vom 29.06.2021

Kinder und Jugendliche hatten es aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht leicht: Distanzunterricht, Sorgen um die Berufsausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, fehlende Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und vieles mehr.

Familien mit geringem finanziellem Spielraum sind besonders betroffen. Um sie zu unterstützen, hat der Bundestag einen „Kinderfreizeitbonus“ in Höhe von einmalig 100 Euro für jedes Kind beschlossen. Der Bundesrat hat dem abschließend zugestimmt. Dieser Bonus ist Teil des „Corona-Aufholprogramms“, mit dem Bund und Länder die Langzeitfolgen der langen Einschränkungen im Bildungs-und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche abmildern wollen.

Der Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. So sollen die entstandenen Belastungen von Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise aufgefangen werden.

Die Zahlung geht an Familien, die im August 2021 Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ausgezahlt wird der Bonus ab August.

„Das sind tolle Neuigkeiten für Familien, die in der Corona-Krise oft das Nachsehen hatten“, so Joachim Tag, Geschäftsführer des Jobcenters Lübeck. Er ergänzt: „Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Die Zahlung erfolgt automatisch.“

Auch für Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wird der Bonus automatisch ohne Antrag ausgezahlt.

Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen um den Bonus zu erhalten, einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Mehr zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ finden Sie hier.