Identitätsprüfung beim Jobcenter per „Selfie-Ident“

Pressemitteilung vom 19.03.2021

Viele Kundinnen und Kunden des Jobcenters Lübeck konnten während der Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden nicht möglich. Diese muss aber zwingend nachträglich erfolgen. Dafür steht ab sofort bis zum 15. Juni 2021 das freiwillige Online-Verfahren „Selfie-Ident“ zur Verfügung.

Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde erstmalig einen Antrag beim Jobcenter Lübeck stellt, erfolgt grundsätzlich eine Prüfung seiner Identität. Die Prüfung ist anhand geeigneter Nachweise (in der Regel Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung) vorzunehmen und dient auch dazu, Leistungsmissbrauch zu vermeiden. Die Identitätsprüfung kann grundsätzlich auch online erfolgen und trägt dazu bei, persönliche Vorsprachen so gering wie möglich zu halten.

Deshalb bietet das Jobcenter Lübeck befristet bis zum 15. Juni 2021 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identitätsprüfung ohne persönliches Erscheinen über ein Handy oder Tablet sowie Internetzugang erfolgen. Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Die Nichtnutzung hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. Sollten sich Kundinnen und Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie einen Brief von ihrem Jobcenter, mit dem sie sich auf herkömmliche Art identifizieren können. Sie werden dann zu einem Termin eingeladen, sobald die pandemische Lage es zulässt.

Alle Kundinnen und Kunden, die das Selfie-Ident-Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben von ihrem Jobcenter.

Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst dann aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Technische Unterstützung bekommen die Kundinnen und Kunden vom Support Service Center der Bundesagentur für Arbeit über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 01.

Schutz der persönlichen Daten garantiert

Joachim Tag, Geschäftsführer des Jobcenters Lübeck stellt klar: „Das Selfie-Ident-Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“

Prozess der Online-Identifizierung

Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder elektronische Reisepass mit Chip). Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.

Außenansicht des Jobcenter Lübeck