Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde verlängert

 Pressemitteilung vom 25.11.2021

Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Joachim Tag, Geschäftsführer des Jobcenters Lübeck, begrüßt die Verlängerung: „Die Corona-Krise hat uns nach wie vor im Griff. Die schnelle Gewährung von Leistungen gibt den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird und sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen.“

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020.

2G-Regelung im Jobcenter Lübeck

Im Jobcenter Lübeck gilt für persönliche Gespräche ab sofort die 2G-Regel. Ein Nachweis ist erforderlich. Persönliche Beratungsgespräche finden grundsätzlich nach Terminvereinbarung statt. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, werden telefonisch beraten.

Weitere Informationen und das Kontaktformular für eine Terminanfrage finden Sie unter www.jobcenter-luebeck.de.

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert unter www.jobcenter.digital regeln.

Außenansicht des Jobcenter Lübeck