Seit dem 1. Juni 2022 können geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Voraussetzung ist:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu vielen Förder- und Qualifizierungsangeboten, Integrationskursen, Weiterbildungen sowie den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Hier finden Sie einen Brief in deutscher und ukrainischer Sprache vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, dem Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, Daniel Terzenbach, und dem Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksii Makeiev. Neben Links zu weiterführenden Informationen, ermutigen sie geflüchtete Menschen mit grundständigen Deutschkenntnissen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Gleichzeitig informieren sie über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter.
Arbeit lohnt sich! Schauen Sie sich unseren Faktencheck auf deutsch und ukrainisch an:
Fakten gegen Falschinformationen - deutsche Version
Fakten gegen Falschinformationen - ukrainische Version
Eine vorherige Zustimmung zum Umzug ist erforderlich, wenn weiterhin die angemessenen Bedarfe der Unterkunft und eventuelle weitere Kosten (z.B. darlehensweise Übernahme der Mietkaution) übernommen werden sollen.
Bitte sprechen Sie während der Öffnungszeiten im nächstgelegenen Standort des Jobcenters Lübeck vor.