Seit dem 1. Juni 2022 können geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Antrag auf Bürgergeld stellen.

Voraussetzung ist:

  • Die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden.
  • Die Person muss zwischen 15 und 65 Jahre plus zehn Monate alt und erwerbsfähig sein (für alle Menschen die vor dem 1. Juli 1956 geboren sind, besteht ein Anspruch auf ‚Leistung im Alter‘ gemäß SGB XII. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck).

Bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu vielen Förder- und Qualifizierungsangeboten, Integrationskursen, Weiterbildungen sowie den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Hier finden Sie einen Brief in deutscher und ukrainischer Sprache vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, dem Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, Daniel Terzenbach, und dem Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksii Makeiev. Neben Links zu weiterführenden Informationen, ermutigen sie geflüchtete Menschen mit grundständigen Deutschkenntnissen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Gleichzeitig informieren sie über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter.

Sie haben bereits einen Antrag gestellt und möchten nun eine Wohnung anmieten?

Eine vorherige Zustimmung zum Umzug ist erforderlich, wenn weiterhin die angemessenen Bedarfe der Unterkunft und eventuelle weitere Kosten (z.B. darlehensweise Übernahme der Mietkaution) übernommen werden sollen.

Bitte sprechen Sie während der Öffnungszeiten im nächstgelegenen Standort des Jobcenters Lübeck vor.