Förderung der beruflichen Weiterbildung
Berufliche Weiterbildungen sind Qualifizierungen, die vorhandene Kenntnisse erweitern, vertiefen oder ergänzen. Eine berufliche Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern.
Die Qualifizierungsschwerpunkte im Bereich der beruflichen Weiterbildung (FbW) orientieren sich vorrangig an den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarktes. Das Jobcenter Lübeck hat folgende Schwerpunkte bei den Qualifizierungsangeboten (Qualifizierung und verkürzte Umschulung) festgelegt:
- Dienstleistungsbereich (inkl. HoGA)
- Pflegerischer Bereich (z.B. Altenpflege)
- Gewerblicher Bereich
- Kaufmännischer Bereich
Bei Vorliegen der Vorraussetzungen kann eine Weiterbildung auch finanziell gefördert werden: Entweder mit der Weiterbildungsprämie bis zu 150 Euro für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung oder mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind.
Um Ihren Weiterbildungsbedarf passgenau und individuell zu ermitteln, ist eine ausführliche Beratung bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter notwendig.
Im Beratungsgespräch werden die (Fachkräfte) Bedarfe des Arbeitsmarktes mit Ihren bestehenden Potentialen (z.B. Berufsabschluss, Berufserfahrung) abgeglichen.
Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, wird unter Berücksichtigung der Eignung, Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Integrationswahrscheinlichkeit (vgl. § 81 ff SGB III i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II) ermittelt. Ziel ist Ihre dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
Bei Interesse an einer beruflichen Weiterbildung können Sie über folgenden Link geeignete Qualifizierungsangebote finden und im nächsten Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem persönlichen Ansprechpartner besprechen.