Existenzgründer und Selbständige
Das Selbständigenteam des Jobcenters betreut Existenzgründer:innen und Selbständige, deren Einkünfte nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen und die gemäß den Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuch (SGB II) die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Bereits selbständige Kund:innen des Jobcenters können unter bestimmten Voraussetzungen an einer Coachingmaßnahme teilnehmen, um mit Hilfe von erfahrenen Unternehmensberatern zu erarbeiten, ob die selbständige Tätigkeit weitergeführt werden soll oder aber die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Alternative darstellt. Bei der Stellensuche werden Sie dann selbstverständlich von ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Selbständigenteam unterstützt.
Wenn Sie sich selbständig machen wollen und bereits Kundin bzw. Kunde des Jobcenters sind, sprechen Sie bitte zunächst mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Geschäftsstelle, damit die weiteren Schritte im Existenzgründungsprozess erläutert und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können.
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit, erhalten Sie weitere Informationen zu dem Thema.