Informationen für Neukunden
Sie waren noch nicht – oder einige Zeit nicht – bei uns? Dann finden Sie auf dieser Seite wichtige Informationen, die Ihnen weiterhelfen.
Wenn Sie als neue Kundin oder Kunde zum Jobcenter kommen, dann vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hier finden Sie unsere Dienststellen.
- Sofern ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, erhalten Sie nach einem Gespräch in der Eingangszone Ihre erforderlichen Antragsunterlagen, eine Liste der erforderlichen Belege sowie einen Termin zur gemeinsamen Besprechung Ihres Antrags in der Leistungsabteilung.
- Zu einem Erstgespräch im Bereich Arbeitsvermittlung erhalten Sie und ggf. auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgehend einen Termin ausgehändigt bzw. zugeschickt. In diesem Gespräch ist Ihre berufliche Zukunft das zentrale Thema. Gemeinsam mit Ihnen wird eine Stärken- und Fähigkeitsanalyse vorgenommen. Wenn möglich, unterbreiten wir Ihnen sofort ein für Sie passendes Qualifizierungs- oder Stellenangebot.
Bitte bringen Sie bei jeder Vorsprache Ihre gültigen Ausweispapiere mit!
Hinweis: Erledigen Sie über unseren Digitalen Kundenservice viele Anliegen - von der online Terminbuchung bis hin zur Antragsstellung für diverse Bereiche, rund um die Uhr - bequem von zu Hause aus.
Hier finden Sie die FAQ zur Grundsicherung durch das Bürgergeld.
Hier geht es zum Thema Rechte und Pflichten.
Weitere Fragen und Antworten
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Sozialgesetzbuch (SGB II) finden Sie in der Broschüre des BMAS Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Broschüre zeigt, welche Rechte und Pflichten Leistungsempfängerinnen und -empfänger haben und welche Möglichkeiten und Hilfen die Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet. Wer hat welche Ansprüche? An wen wenden Sie sich, falls Sie Unterstützung brauchen? Welche Unterlagen benötigen Sie? Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen: PDF-Download Broschüre "Grundsicherung für Arbeitssuchende"