Die eigenen vier Wände
Endlich zu Hause raus?!
Jungen Erwachsenen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es in der Regel möglich bei ihren Eltern zu leben. Kosten für Unterkunft und Heizung werden für diesen Personenkreis nur erbracht, wenn dem Umzug vor Abschluss eines Vertrages über die Unterkunft zugestimmt worden ist.
Trotzdem ausziehen?
Sie wollen selbständiger werden und eine eigene Wohnung beziehen? Alles klar! Aber Sie müssen die Wohnung aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen können.
Für erwerbsfähige Jungerwachsene werden bei einem Auszug aus der elterlichen Wohnung ohne vorherige Zusicherung durch den kommunalen Träger
- nur noch 80% der Regelleistung
- keine Unterkunftskosten
- keine Erstausstattung für die Wohnung
mehr gewährt.
Besser ist: vorher fragen, was geht und was nicht!
Gibt es keine Ausnahmen?
Zur Entscheidung, ob diese Ausnahmen vorliegen, wird eine beratende Stellungnahme des Bereiches Familienhilfen/Jugendamt, des Bereiches Soziale Sicherung -Team Erwachsenenhilfe- oder der Beratungsstelle für Jungerwachsene für den Personenkreis eingeholt. Wir suchen dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
Und wenn der Auszug okay ist?
Wenn Ihrem Auszug zugestimmt worden ist, muss das Mietangebot vor Vertragsabschluss von dem Jobcenter geprüft werden. Es gibt Grenzen für Größe und Kosten (Weitere Hinweise).