Vermittlungs- und Eingliederungsleistungen
Die sogenannten Vermittlungs- und Eingliederungsleistungen dienen zur Unterstützung der Integration in den Arbeitsmarkt. Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. ihr persönlicher Ansprechpartner prüft, welche Hilfsangebote des Jobcenters Lübeck ihnen gewährt werden können.
Diese Fragen sollten Sie sich vor Ihrem Gespräch beim Jobcenter Lübeck stellen:
- Welche Unterstützung benötige ich für die berufliche Eingliederung?
- Kann ich meine Eigeninitiative verbessern?
- In welchem Beruf kann ich meine Interessen und Fähigkeiten voll einbringen?
- Welche Chancen habe ich in meinem Beruf?
- Ist mein Wissenstand noch aktuell oder sind Qualifizierungen erforderlich?
- Ist die Branche zukunftssicher?
- Kann ich mir eine andere Tätigkeit vorstellen?
- Kommt ein Wohnortwechsel in Betracht?
Fördermöglichkeiten
Verbessern Sie Ihre Jobchancen! Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen können wir Ihnen eine Vielzahl von Förderungen anbieten, unter anderem:
- Teilnahme an Maßnahmen bei Arbeitgebern
- Intensive Einzelfallbetreuung – Fallmanagement
- Förderung aus dem Vermittlungsbudet
- Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber
- Berufliche Weiterbildung
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
- Förderung der Aufnahme einer Selbständigkeit
- Förderung von Migranten (Deutschkurse, berufsvorbereitende und berufsbegleitende Maßnahmen)
- Heranführung an eine Beschäftigung durch Arbeitsgelegenheiten
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Träger der privaten Arbeitsvermittlung
Wichtige Hinweise für alle Fördermöglichkeiten
Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht nicht.
Die Befürwortung und der Umfang der jeweiligen Förderung richtet sich immer nach den individuellen Vorraussetzungen.
Bitte beachten Sie auch, dass Eingliederungsleistungen, wenn sie auf Geldleistungen gerichtet sind, jeweils vorher gesondert beantragt werden müssen. Eine Gewährung der Kostenerstattung im Nachgang ist nicht mehr möglich. Eine Förderung setzt deshalb immer einen rechtzeitig gestellten Antrag voraus.
Grundprinzip „Fördern und Fordern“
Durch eine enge Zusammenarbeit wollen wir gemeinsam mit Ihnen alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern.
Die Arbeitsmarktreform beruht auf der Grundkonzeption „Fördern und Fordern“. Wir erwarten von Ihnen eine aktive Mitwirkung und Eigeninitiative bei der Suche nach einer Arbeitsstelle, einem Ausbildungsplatz oder einem Praktikum.
Täglich neue Jobchancen nutzen: Erhalten Sie regelmäßig aktuelle Stellenempfehlungen, die zu Ihnen und Ihren Stärken passen!
Sie möchten schnell und unkompliziert über passende Stellenangebote informiert werden und mit Ihrer Bewerbung zu den Ersten gehören?
Dann nutzen Sie unseren Service „Stellenempfehlungen“ und verpassen in Zukunft keine attraktiven Stellen mehr.
Sprechen Sie hierfür gerne Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter an. Sobald die Stellenempfehlungen für Sie aktiviert sind, können Sie diese im Online-Portal www.jobcenter.digital einsehen.
Weitere Vorteile sehen Sie in dem Flyer.