Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Träger der privaten Arbeitsvermittlung

Was ist ein Vermittlungsgutschein?

Mit dem Vermittlungsgutschein, können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten, ohne das für Sie Kosten im Falle einer Vermittlung anfallen. Der private Arbeitsvermittler schließt mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag. Bei einer erfolgreichen Vermittlung und der Erfüllung der Voraussetzungen, wird dem privaten Arbeitsvermittler die auf dem Gutschein vermerkte Vergütung vom Jobcenter gezahlt.

Wie lange ist der Gutschein gültig?

Grundsätzlich ist ein Vermittlungsgutschein für die Dauer von 3 Monaten gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit eines Vermittlungsgutscheines erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung nach wie vor erfüllt sind.

Wer hat Anspruch?

Arbeitslose erwerbsfähige SGB II- Leistungsempfangende, bei denen mit dieser Förderleistung die Chance auf die Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung deutlich wahrscheinlicher ist. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.

Haben Sie Fragen dazu? Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter prüft gerne Ihren individuellen Anspruch.