Bürgergeld seit dem 1. Januar 2023
Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld die Grundsicherung abgelöst.
Die neuen Regelsätze seit 1.1.2023 lauten:
Alleinstehend/Alleinerziehend: 502 Euro
Paare/Bedarfsgemeinschaften: 451 Euro
Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen: 402 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 420 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 348 Euro
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 318 Euro
Das Schonvermögen beträgt im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden vom Jobcenter Lübeck die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das bedeutet, dass die Grundmiete und die Betriebskosten in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. Die Heizkosten müssen angemessen sein. Nach Ablauf dieses Jahres wird die Angemessenheit der Unterkunft geprüft.
Auch wenn es selten der Fall ist: Im Falle von Pflichtverletzungen können ab Januar wieder Minderungen erfolgen. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt.