Wohnungsanmietung: Aussetzen der Gesamtangemessenheitsgrenze im Jobcenter Lübeck

 Pressemitteilung vom 25.08.2022

Wer in Lübeck Wohnraum anmieten möchte und Arbeitslosengeld II erhält, für den galt bisher die Gesamtangemessenheitsgrenze. Sie setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft inkl. Betriebskosten plus Heizung zusammen. Aufgrund der steigenden Energiepreise wird die Gesamtangemessenheitsgrenze im Jobcenter Lübeck nun bis auf Weiteres ausgesetzt.

Ab sofort gilt die Bruttokaltmiete als Grundlage für die Prüfung der Angemessenheit bei Neuanmietungen.

Für die angemessenen Kosten der Unterkunft gilt folgende Tabelle:

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jobcenter-luebeck.de.