Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Kundinnen und Kunden vom Jobcenter keinen Rechtsanspruch auf Urlaub. Wenn Sie ohne Erlaubnis wegfahren, bekommen Sie für diese Zeit kein Bürgergeld. Deshalb sollten Sie immer vorher mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter sprechen, bevor Sie Urlaub planen.
Sie müssen an jedem Werktag unter Ihrer angegebenen Adresse erreichbar sein und das Jobcenter regelmäßig besuchen können. Sie dürfen sich aber mit Erlaubnis des Jobcenters bis zu drei Wochen im Jahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, also Urlaub machen. Diese Erlaubnis wird nur gegeben, wenn Ihre Arbeitsmöglichkeiten oder Weiterbildungen dadurch nicht gestört werden.
Wichtig: Nach dem Urlaub müssen Sie sich sofort wieder im Jobcenter melden.