Kennen Sie das Wohngeld und den Kinderzuschlag?

Wohngeld ist eine Leistung für Menschen mit kleinem Einkommen. Sie können es als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Der Bezug von Bürgergeld schließt das Wohngeld aus.

Sind Ihre monatlichen Bezüge vom Jobcenter Lübeck sehr niedrig, lohnt es sich den Anspruch auf Wohngeld zu prüfen.

Die Höhe des Wohngelds hängt ab von

  • der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,
  • dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben und
  • der Höhe der Miete.

Weitere Informationen und einen Wohngeldrechner finden Sie unter www.luebeck.de/wohngeld.

Parallel zum Wohngeld besteht die Möglichkeit für Familien mit Kindern einen Antrag auf Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse zu stellen. Alle Informationen dazu und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, finden Sie im Themenbereich Kinderzuschlag auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.